Verkehrswende in Kommunen umsetzen

Verkehrswende in Kommunen umsetzen

Gestaltungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht

Wie können Kommunen dabei unterstützt werden, den Umweltverbund zu fördern?
Diese Frage war Kern des Vortrags von Dr. Jan Werner mit dem Titel „Willigen Kommunen den Weg zur Verkehrswende frei machen - so kann es gehen!“

Der Geschäftsführer von KCW gibt konkrete Hinweise, wie Städte und Kreise ihre Verkehre aktiv umweltgerechter gestalten können, ohne dass sie einer wesentlichen Änderung des Straßenverkehrsrechts bedürfen. Würde die Straßenverkehrsordnung (§45 StVO) um einen weiteren Absatz ergänzt, könnten unter bestimmten Bedingungen auch gesamtstädtische Strategien zu Beschränkungen des Autoverkehrs herangezogen werden. Verbunden mit einer integrierten kommunalen Verkehrsplanung könnten die Kommune somit wirksame Maßnahmen auch ohne Einzelfallbegründung umsetzen. Heute hingegen sind Einschränkungen des fließenden Verkehrs nach §45 (9) StVO nur möglich, wenn im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass sonst „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle zu befürchten“ seien.

Dr. Jan Werner präsentierte seinen Vorschlag am 1. Juni in Berlin auf einer Fachtagung mit anschließendem parlamentarischen Abend „Wer die Verkehrswende will, muss das Straßenverkehrsrecht neu denken“, veranstaltet von Bundesverband CarSharing e. V. (bcs), Verkehrsclub Deutschland (VCD) und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen. Im Fokus der Veranstaltung standen die rechtlichen Erfordernisse im Straßenverkehrsrecht und angrenzenden Rechtsbereichen, die es zu ändern gilt, um eine Verkehrswende in Städten und Landkreisen auch wirklich voran zu bringen.