Überarbeitete Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007

Überarbeitete Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007

Kommission verwirrt mit Entwurf

Grundsätzlich ist die Motivation der EU-Kommission nachvollziehbar, die aus dem Jahr 2014 stammenden Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007 zu aktualisieren und darin auch die Änderungsverordnung aus dem Jahr 2016 zu berücksichtigen. Die Überraschung liegt in den Inhalten des Entwurfs: Nach den Vorstellungen der EU-Kommission müssten etwa Aufgabenträger zukünftig vor jeder Vergabe von ÖPNV-Leistungen den tatsächlichen Bedarf ermitteln und nachweisen, dass dieser nicht vom Markt gedeckt werden kann.

Diese und weitere Überlegungen der EU-Kommission im Entwurf der überarbeiteten Leitlinien bewerten Tegner und Karl in ihrem Beitrag.

Astrid Karl, Henning Tegner: Verkehrter Marktrahmen für öffentliche Personenverkehrsdienste? Kommission verwirrt mit Entwurf überarbeiteter Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007, in: Verkehr und Technik, Heft 10/2022, S. 316-320