Novelliertes PBefG

Novelliertes PBefG

UBA veröffentlicht Kurzgutachten von KCW

Im August 2022 hat das Umweltbundesamt (UBA) das von KCW erstellte Kurzgutachten zum novellierten Personenbeförderungsrecht veröffentlicht.

Die Kurzstudie skizziert den Hintergrund und den Hergang der Novellierung und widmet sich einer ersten Bewertung der Chancen und Risiken der wichtigsten Anpassungen für das Ziel einer nachhaltigen und umweltgerechten Personenbeförderung. Genauer untersucht werden die Reichweite der „Umweltklausel“ (§ 1a PBefG), die neue Regelung zur Genehmigungspflicht bestimmter Vermittlungsdienste (§ 1 Abs. 1a i. V. m. § 2 Abs. 1 PBefG), die Markt- und Umweltperspektiven der neuen Form des Pkw-Gelegenheitsverkehrs „gebündelter Bedarfsverkehr“ (§ 50 PBefG) und Fragen, die sich mit Blick auf den „Linienbedarfsverkehr“ (§ 44 PBefG) stellen – der neuen Verkehrsform des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Kursorisch werden weitere Klärungsbedarfe aufgeführt, die z. B. die Regelungen zur Barrierefreiheit in Teilen des Pkw-Gelegenheitsverkehrs betreffen.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfasst den Erkenntnisstand vom Juli 2021. Zwischenzeitlich hatten wir Gelegenheit zu weiteren Überlegungen und Erörterungen mit Fachkolleg/-innen, sodass sich bei einigen unserer Bewertungen neue Perspektiven ergeben haben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte gerne direkt an uns.

KCW (2022): Personenbeförderungsgesetz-Novelle 2021 – Kurzbewertung der Ergebnisse aus Umweltsicht, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UBA-Texte 83/2022, Dessau-Roßlau