Die im Dezember 2016 im Rahmen des 4. Eisenbahnpakets beschlossene Änderung der Verordnung (EG) 1370/2007 bringt zahlreiche Neuerungen für die Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs in der Europäischen Union mit sich. Die erstmalig überarbeitete Verordnung sieht grundsätzlich wettbewerbliche Vergaben ab Dezember 2023 vor. Für den Eisenbahnpersonenverkehr existieren jedoch einige Ausnahmevorschriften, die auch darüber hinaus Direktvergaben weiterhin zulassen. Ausnahmen sind dann allerdings gut zu begründen. Letztlich ergeben sich sowohl für Länder, die nun erstmalig eine Marktöffnung anstreben, als auch für solche, die (zunächst) mit Direktvergaben ihre Staatsbahnen in der bestehenden Aufstellung erhalten wollen, erhebliche Herausforderungen. In einem Beitrag für die englischsprachige Zeitschrift „International Transportation“ diskutieren wir die ab dem 24. Dezember 2017 in Kraft tretenden Neuerungen.
Julian Nolte, Ludger Sippel:
European passenger rail services in transition:
The Fourth EU railway package brings changes and new challenges to passenger rail authorities.
In: International Transportation, Heft 1/2017, S. S. 8-10