Unsere Aufgabe
Die Novellierung des PBefG zum 1.1.2013 und die nachfolgenden Anpassungen des Landesrechts (ÖPNV-Gesetz Brandenburg, Finanzierungsverordnung) erforderten die Aktualisierung und Neustrukturierung sowohl des Leitfadens für die kommunalen Aufgabenträger, als auch der Hinweise zum PBefG-Genehmigungsverfahren. Neben den geänderten personenbeförderungsrechtlichen Grundlagen war insbesondere auch das novellierte Vergaberecht zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen (Auswahl)
Die neugefassten Inhalte des Leitfadens betreffen insbesondere:
- Erläuterung des mit dem novellierten PBefG eingeführten Instruments der Vorabbekanntmachung
- Definition der Eigenwirtschaftlichkeit – Weichenstellung zwischen eigenwirtschaftlichen Verkehren und Auftragsverkehren
- Vergabeoptionen des Aufgabenträgers
- Voraussetzungen von Direktvergaben (Direktvergabe an internen Betreiber; Unterschwellen-Direktvergabe)
Die Hinweise wurden an die geänderte Rechtslage nach der PBefG-Novelle angepasst. Schwerpunkte bildeten hier die folgenden Fragestellungen:
- Neustrukturierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Genehmigungsbehörde und Aufgabenträger
- Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit und der (beabsichtigten) Vergabe eines Auftragsverkehrs
- Neue verfahrensleitende Fristen für das Genehmigungsverfahren
Der Leitfaden und die Hinweise wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) im Oktober 2017 veröffentlicht.