ÖPNV-Leitfaden und Hinweise zur Genehmigung

ÖPNV-Leitfaden und Hinweise zur Genehmigung

Unsere Aufgabe
Die Novellierung des PBefG zum 1.1.2013 und die nachfolgenden Anpassungen des Landesrechts (ÖPNV-Gesetz Brandenburg, Finanzierungsverordnung) erforderten die Aktualisierung und Neustrukturierung sowohl des Leitfadens für die kommunalen Aufgabenträger, als auch der Hinweise zum PBefG-Genehmigungsverfahren. Neben den geänderten personenbeförderungsrechtlichen Grundlagen war insbesondere auch das novellierte Vergaberecht zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen (Auswahl)
Die neugefassten Inhalte des Leitfadens betreffen insbesondere:

  • Erläuterung des mit dem novellierten PBefG eingeführten Instruments der Vorabbekanntmachung
  • Definition der Eigenwirtschaftlichkeit – Weichenstellung zwischen eigenwirtschaftlichen Verkehren und Auftragsverkehren
  • Vergabeoptionen des Aufgabenträgers
  • Voraussetzungen von Direktvergaben (Direktvergabe an internen Betreiber; Unterschwellen-Direktvergabe)

Die Hinweise wurden an die geänderte Rechtslage nach der PBefG-Novelle angepasst. Schwerpunkte bildeten hier die folgenden Fragestellungen:

  • Neustrukturierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Genehmigungsbehörde und Aufgabenträger
  • Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit und der (beabsichtigten) Vergabe eines Auftragsverkehrs
  • Neue verfahrensleitende Fristen für das Genehmigungsverfahren

Der Leitfaden und die Hinweise wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) im Oktober 2017 veröffentlicht.

Mitarbeiter/innen

Dr. Astrid Karl

Kunde

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Zeitraum

2015 - 2017

Beratungsfelder

Bus und Stadtbahn