ÖPNV-Leitfaden und Hinweise zur Genehmigung

ÖPNV-Leitfaden und Hinweise zur Genehmigung

Unsere Aufgabe
Die Novellierung des PBefG zum 1.1.2013 und die nachfolgenden Anpassungen des Landesrechts (ÖPNV-Gesetz Brandenburg, Finanzierungsverordnung) erforderten die Aktualisierung und Neustrukturierung sowohl des Leitfadens für die kommunalen Aufgabenträger, als auch der Hinweise zum PBefG-Genehmigungsverfahren. Neben den geänderten personenbeförderungsrechtlichen Grundlagen war insbesondere auch das novellierte Vergaberecht zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen (Auswahl)
Die neugefassten Inhalte des Leitfadens betreffen insbesondere:

  • Erläuterung des mit dem novellierten PBefG eingeführten Instruments der Vorabbekanntmachung
  • Definition der Eigenwirtschaftlichkeit – Weichenstellung zwischen eigenwirtschaftlichen Verkehren und Auftragsverkehren
  • Vergabeoptionen des Aufgabenträgers
  • Voraussetzungen von Direktvergaben (Direktvergabe an internen Betreiber; Unterschwellen-Direktvergabe)

Die Hinweise wurden an die geänderte Rechtslage nach der PBefG-Novelle angepasst. Schwerpunkte bildeten hier die folgenden Fragestellungen:

  • Neustrukturierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Genehmigungsbehörde und Aufgabenträger
  • Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit und der (beabsichtigten) Vergabe eines Auftragsverkehrs
  • Neue verfahrensleitende Fristen für das Genehmigungsverfahren

Der Leitfaden und die Hinweise wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) im Oktober 2017 veröffentlicht.

Kunde

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Zeitraum

2015 - 2017

Consultancy areas

Bus and light rail system